2. Mai 2024 / Aktuelles aus der Stadt

Die wichtigsten Fragen zur Europawahl am 9. Juni

Diese Abstimmung geht uns alle an. Die Stadt Dortmund beantwortet die wichtigsten Fragen zur Europawahl am 9. Juni.

Diese Abstimmung geht uns alle an. Die Stadt Dortmund beantwortet die wichtigsten Fragen zur Europawahl am 9. Juni.

Rund 420.000 Dortmunder*innen sind wahlberechtigt. Erstmals dürfen auch 8800 Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. „Europa ist in unserem Alltag überall. Ob der Bus morgens fährt, die Schule aufmacht, der Kindergarten da ist, Umweltrechte beachtet werden oder einfach mein Alltag funktioniert – überall sind europäische Rechte dabei. Es ist unser Leben, unser Europa. Deswegen: Gehen Sie wählen! Jede Stimme ist wichtig“, betont Oberbürgermeister Thomas Westphal.
 
Bei der Europawahl am 9. Juni werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme. Auf Deutschland entfallen 96 Mandate, die auf die Listen gemäß der von ihnen errungenen Stimmen verteilt werden.

Wann werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt?
Die Wahlbenachrichtigungen werden zwischen dem 6. und 10. Mai zugestellt. Wer bis zum 19. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und meint, in Dortmund wahlberechtigt zu sein, kann sich im Kommunalen Wahlbüro unter Tel. 50-10931 informieren. Dort gibt es auch alle anderen Auskünfte zur Wahl.

Wo kann ich wählen?
Auf der Wahlbenachrichtigung steht, in welchem Wahlraum der insgesamt 386 Dortmunder Wahlbezirke man seine Stimme abgeben kann. Die Wahlbenachrichtigung muss zur Wahl mitgebracht werden, ebenso ein amtlicher Lichtbildausweis. Wer keine Wahlbenachrichtigung (mehr) besitzt, kann sich mit Hilfe der Wahlraumsuche unter www.dortmund.de/wahlen den für den Hauptwohnsitz zuständigen Wahlraum anzeigen lassen. Auch ohne Wahlbenachrichtigung ist die Stimmabgabe im Wahlraum dann mit einem amtlichen Lichtbildausweis möglich.

Wie kann ich Briefwahl nutzen?
Für die Briefwahl muss ein Wahlschein (Teil der Briefwahlunterlagen) beantragt werden. Dortmunder Wahlberechtigte haben verschiedene Möglichkeiten, die Ausstellung eines Wahlscheines zu beantragen. Briefwahlantrag-Online Die schriftliche Wahlbenachrichtigung enthält erstmals einen persönlichen QR-Code, mit dem man direkt zum bereits vorausgefüllten Online-Antrag kommt. Nur noch das Geburtsdatum muss eingegeben werden. Dies ist der schnellste und unkomplizierteste Weg, um die Briefwahlunterlagen zu erhalten. Ab dem 3. Mai stehen der „Briefwahlantrag-Online“ auch auf www.dortmund.de/wahlen zur Verfügung. Persönliche Beantragung / Briefwahlbüro Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und schon vor Ort wählen möchte, kann dies ausschließlich im Kommunalen Wahlbüro tun. Ab Montag, 6. Mai ist das Kommunale Wahlbüro (Königswall 25-27, 44137 Dortmund) geöffnet. Der Zugang erfolgt über den Nebeneingang am Königswall.

Die Öffnungszeiten: montags, dienstags und mittwochs von 8:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8:00 bis 18:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr. Schriftlicher Antrag Die Briefwahlunterlagen können auch schriftlich beantragt werden. Der entsprechende Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Bitte beachten: Durch den Postweg und manuelle Bearbeitungszeiten dauert es auf diesem Weg länger. Die Bürgerdienste empfehlen daher den Online-Antrag. Briefwahlantrag mit dem Formular zum Ausdrucken Wer noch keine Wahlbenachrichtigung hat, aber bereits Briefwahlunterlagen beantragen will, kann vorab ein Antragsformular per Mail anfordern (wahlen@stadtdo.de). Das Formular muss ausgedruckt und unterschrieben per Post an die angegebene Adresse geschickt werden.

Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?
Bis zum 7. Juni, 18:00 Uhr, besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen – das Kommunale Wahlbüro hat an diesem Freitag bis 18:00 Uhr geöffnet. Ein Online-Antrag auf Briefwahl ist nur bis zum 5. Juni möglich. Nach dem 7. Juni können nur noch Anträge berücksichtigt werden, wenn jemand am Wahlwochenende erkrankt ist und ein ärztliches Attest über die am Wahlwochenende aufgetretene Erkrankung nachweisen kann. Die Ersatzausstellung von Wahlscheinen, die nachweislich nicht zugestellt wurden, ist bis 8. Juni um 12:00 Uhr im Kommunalen Wahlbüro am Königswall möglich.

Werden noch Wahlhelfer*innen gesucht?
Für die Europawahl 2024 kommen in den 386 Wahlräumen und den 185 Briefwahlbezirken rund 4.000 ehrenamtliche Wahlhelfer*innen zum Einsatz. Die Briefwahlbezirke werden in den Westfalenhallen ausgezählt. Das Kommunale Wahlbüro freut sich über zahlreiche freiwillige Meldungen, sodass aktuell ein guter Stand für die Besetzung der Dortmunder Wahlräume und Briefwahlbezirke erreicht ist. Wer sich noch freiwillig als Wahlhelfer*in melden möchte, kann dies über das Anmeldeformular unter www.dortmund.de/wahlen oder unter Tel. 0231 50-10933 tun. Ein Einsatz am Wunschort kann jedoch nicht garantiert werden.

Gibt es Veranstaltungen zur Europawahl?
Im Vorfeld der Europawahl können sich Bürger*innen bei verschiedenen Veranstaltungen in Dortmund zu europäischen Themen informieren. Neben der bereits gestarteten Reihe „Unsere Stimme für Europa!“ der VHS Dortmund bieten zum Beispiel Europa-Akteure im „Zeltdorf für Nachhaltigkeit und Europa“ bei DORTBUNT.city am 5. Mai auf dem Hansaplatz vielfältige Aktionen zum Mitmachen und Austausch über Europa an.

Wer darf wählen gehen?

die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaats besitzt
mindestens 16 Jahre alt ist
seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der EU hat
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
 

Unionsbürger*innen mit Wohnsitz in Deutschland können entweder im Wohnsitzmitgliedstaat oder im Herkunftsmitgliedstaat wählen – jedoch nur einmal und nur persönlich. Wer als Unionsbürger*in bei der vergangenen Europawahl in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen war, wird auch für die kommende Europawahl von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Bis zum 19. Mai 2024 erhalten diese Personen automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Alle anderen Unionsbürger*innen, die in Deutschland wählen wollen und bisher noch keinen Antrag gestellt haben, müssen bis zum 19. Mai einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies gilt auch für Unionsbürger*innen, die zwischenzeitlich ins Ausland verzogen waren, jetzt aber wieder in Deutschland wohnen.

Die erforderlichen Antragsformulare sind bei den Bürgerdiensten, Kommunales Wahlbüro, Königswall 25-27, erhältlich. Sie können auch per E-Mail über wahlen@stadtdo.de angefordert oder unter www.bundeswahlleiterin.de heruntergeladen werden. Unter besonderen Voraussetzungen sind auch deutsche Staatsangehörige, die dauerhaft im Ausland leben, wahlberechtigt. Hierfür müssen sie einen besonderen Antrag stellen, der bis zum 19. Mai im Original bei der Gemeindebehörde des letzten Hauptwohnsitzes in Deutschland eingehen muss. Das Antragsformular kann per E-Mail über wahlen@stadtdo.de angefordert oder unter www.bundeswahlleiterin.de heruntergeladen werden. Nähere Informationen zu den genauen Voraussetzungen für das Wahlrecht in Deutschland und dem Verfahren der Eintragung in das Wählerverzeichnis sind unter www.bundeswahlleiterin.de abrufbar.

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