15. Februar 2023 / Polizeimeldung

Festnahme in Wäscherei Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Wie kam der Zoll darauf?

Am 14. Februar 2023 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund einen großen Wäschereibetrieb in Dorsten. Dem Zoll lagen Hinweise auf Unstimmigkeiten vor.

Unter den Arbeitnehmern waren siebzehn Männer und Frauen aus Georgien und ein Mann aus Aserbaidschan. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen Staatsangehörige dieser Länder einen Aufenthaltstitel, der sie zur Ausübung einer Tätigkeit in Deutschland berechtigt. Die Leute konnten aber keine solche Papiere vorlegen.

Die Zollbeamten nahmen sie vorläufig fest und leiteten Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Die Vernehmung der Beschuldigten erfolgte mit Hilfe von Dolmetschern. Die Ausländerbehörde entscheidet nun über ihren weiteren Verbleib.

Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung in achtzehn Fällen. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich. Die Ermittlungen dauern noch an.

Quelle Text & Bild: Hauptzollamt Dortmund

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