16. Januar 2024 / Sicherheit in Dortmund

Ordnungsamt erinnert an die Winterdienstpflicht

Was gibt es zu beachten?

Auch in Dortmund ist der Winter angekommen. Das Ordnungsamt der Stadt erinnert Hauseigentümer daher an die Pflicht zum Winterdienst.

Eigentümer sind dafür verantwortlich, zwischen 7 und 20 Uhr Schnee und Glätte auf angrenzenden Gehwegen an öffentlichen Straßen zu räumen und zu streuen oder diese Aufgabe durch ihre Mieter erledigen zu lassen. Entstehen Schnee und Glätte nach 20 Uhr, sind diese werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr am Folgetag zu beseitigen.

Die Winterdienstpflicht umfasst auch angrenzende Bushaltestellen, Fußgängerüberwege und Querungshilfen. Dabei ist es grundsätzlich verboten, a uftauende Stoffe wie Streusalz zu nutzen.

Für Rückfragen und Hinweise stehen Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes unter den Rufnummern 0231 50-22737 und 50-16517 zur Verfügung.

Quelle: Stadt Dortmund

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