11. Januar 2023 / Umwelt in Dortmund

Nächste gebührenfreie Sperrmüllsammlung findet am 14. Januar statt!

Die Stadtteile City und Dorstfelder Brücke sind dieses mal dran!

Weitere kostenlose Sperrmüllabholungen stehen am 14. Januar an. Diesmal wird in der Innenstadt-West mit den Stadtteilen City und Dorstfelder Brücke der Müll abgeholt.

Nach den gebührenfreien Sperrmüllsammlungen in den Stadtbezirken Scharnhorst, Brackel, Eving, der Innenstadt Nord und dem Stadtteil Dorstfeld in der Innenstadt West wird die gebührenfreie Sperrmüllsammlung fortgesetzt. Die nächste Aktion findet am 14. Januar in der Innenstadt-West mit den Stadtteilen City und Dorstfelder Brücke statt.

Bei der letzten Sperrmüllsammlung in Dorstfeld wurden erneut Gegenstände und Abfälle bereitgestellt, die nicht zur Kategorie Sperrmüll gehören. Die EDG weist alle Anwohner*innen daher erneut eindringlich darauf hin, die Vorgaben für die Sperrmüllsammlung einzuhalten.

Termine der nächsten Abholungen
Die Sperrmüllsammlung erfolgt erneut, abhängig von der Anzahl der Bewohner*innen und der Größe des Stadtbezirks, jeweils in einzelnen Stadtteilen. Änderungen, z. B. aufgrund eines vorrangigen Winterdienstes, sind möglich und werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Digitaler Abfallkalender hilft bei der Planung
Zum Stadtteil City gehört z. B. das Wohngebiet Westpark. Der digitale Abfallkalender auf der EDG-Website erleichtert die Planung für alle, die die Sperrmüllsammlung nutzen möchten. Einfach die eigene Adresse eingeben und schon zeigt der Kalender nicht nur die nächsten Leerungstermine der Abfallbehälter, sondern auch den Termin für die gebührenfreie Sperrmüllsammlung an.

Die Termine für die jeweils nächsten anstehenden Stadtbezirke sind vier Wochen vor der Sammlung im digitalen Abfallkalender für jede einzelne Straße im anstehenden Stadtteil ausgewiesen. Einfach die eigene Adresse eingeben und schon zeigt der Kalender nicht nur die nächsten Leerungstermine der Abfallbehälter, sondern auch den Termin für die gebührenfreie Sperrmüllsammlung an.

Wichtig: Individuelle Termine für eine Sperrmüllabholung müssen natürlich nach wie vor telefonisch abgestimmt werden.

Welche Gegenstände werden abgeholt?
Bei Sperrmüll handelt es sich um sperrige Hausratsgegenstände, die wegen ihrer Abmessungen nicht in die Graue Tonne (Restmülltonne) passen bzw. deren Leerung behindern würden, die in haushaltsüblichen Mengen anfallen und von Hand zu verladen sind.

Tipp: Zum Sperrmüll zählt, was man bei einem Umzug mitnehmen kann, aber keine Kisten und keine Säcke! Alles, was im Haushalt fest verbaut ist, ist kein Sperrmüll. Beispiel: Das Waschbecken ist kein Sperrmüll. Der Badezimmer-Spiegel ist Sperrmüll.

Service-Angebote für Gegenstände, die kein Sperrmüll sind
Für Gegenstände, die bei der gebührenfreien Sperrmüllsammlung nicht mitgenommen werden, stehen vielfältige Service-Angebote zur Verfügung.

Hierzu gehören

  • die EDG-Recyclinghöfe (Wertstoffe, wie z. B. Glas, Kartonagen, Metall, Hartplastik, Textilien, Leichtverpackungen, Schadstoffe, bis zu fünf Elektrogroßgeräte: gebührenfrei; andere Abfälle, wie z. B. Sperrmüll, Renovierungsabfälle, Grünschnitt und max. fünf Reifen: gegen eine Gebühr)
  • die Abholung von Elektro-Altgeräten gegen Gebühr
  • Aktionstage für die kostenlose Grünschnittabgabe

Restmüll wie Geschirr, Tapetenreste, Renovierungsreste oder Tüten gehören in die Graue Tonne. Papier/Pappe/Kartonagen können über die Depotcontainer, die haushaltsnahe Papiertonne oder am Recyclinghof entsorgt werden.

Wer den Aktionstag in seinem Stadtbezirk verpasst hat, kann seinen Sperrmüll zu einem der sechs Recyclinghöfe (gebührenpflichtig) bringen oder gegen eine Gebühr den haushaltsnahen Sperrmüllservice nutzen.

Wie wird kontrolliert?
Die EDG wird die Vor-Ort-Beratung und Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben weiter fortsetzen. Ziel ist es, unter anderem festzustellen, wo Sperrmüll und andere Gegenstände auf privatem Gelände abgestellt sind, welche Gegenstände, die nicht zur Kategorie Sperrmüll gehören, bereitstehen und wo schon frühzeitig herausgestellt wurde. Den Anwohner*innen soll nach Ansprache die Möglichkeit gegeben werden, für Abhilfe zu sorgen.

Quelle: Stadt Dortmund

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